Fördermöglichkeiten

Die Baumeister-Stiftung für Chancengleichheit will laut dem in der Satzung unter § 2 festgelegten Stifungszwecken neben der Förderung von Forschung und Lehre an der Universiät und den Wissenschaftseinrichtungen im Land Bremen, sowie der Studentenhilfe auch insbesondere die Gleichstellung von Frauen und Männern fördern und unterstützen.

Zunächst will sich die Stiftung auf folgende Schwerpunkte konzentrieren:

  1. Zuschüsse/Stipendien für Student:innen

  • vor allem für weibliche Studierende
    zur Vermeidung von Studienabbrüchen und/oder zur Unterstützung eines erfolgreichen Hochschulabschlusses während des letzten Studienjahres    

Es werden Stipendien vergeben an Studierende, die
– alleinerziehend sind,
– Pflegeverantwortung übernehmen,
– als erste in ihrer Familie studieren und keinen Anspruch auf BAföG haben,
– ihren Hochschulzugang über den sogenannten zweiten oder dritten Bildungsweg erworben haben.

Beantragung: Student:in
Zeitpunkt: jährlich zum 31. Juli
Beginn der Förderung: jährlich zum Beginn des Wintersemesters

Begründung:
Wir möchten einen Beitrag dazu leisten, dass der Abschluss eines Studiums gelingt, auch wenn aufgrund besonderer Umstände die finanziellen Rahmenbedingungen prekär sind. Ziel sollte ein erfolgreicher Hochschulabschluss sein.

 

  1. Forschungs- und Nachwuchsförderung

z.B. als Kleinförderung für ein geplantes Projekt; zur Unterstützung bei Beantragung von Drittmittelprojekten; für wissenschaftliche Publikationen/ Veranstaltungen oder für aktive Teilnahme an wissenschaftlichen Tagungen

Themenkomplex ‚Soziale Sicherung‘ und /oder ‚Zukunft der Arbeit‘ aus Genderperspektive

Beantragung: Nachwuchswissenschaftler:in

Zeitpunkt: laufend

Begründung:
Projekte im Themenspektrum ‚Soziale Sicherung‘ und/oder ‚Zukunft der Arbeit‘ i.w.S . aus Genderperspektive werden u.E. vor dem Hintergrund einer sich ausdifferenzierenden Arbeitslandschaft immer notwendiger. Ziel ist die Förderung von Genderstudien in diesem Themenspektrum.


Wie stelle ich einen Antrag?

Für Anfragen und Anträge auf Förderung benutzen Sie bitte

Formular Zuschüsse/Stipendien für Student:innen
Formular Projektanfrage Forschungs- und Nachwuchsförderung

Alle Angaben werden absolut vertraulich behandelt.

Oder schicken Sie ein ausgefülltes Word-Dokumente per E-Mail an info@baumeister-stiftung.de

Dokument Zuschüsse/Stipendien für Student:innen
Dokument Projektanfrage Forschungs- und Nachwuchsförderung

 

Hinweise

Die Baumeister-Stiftung für Chancengleichheit ist eine kleine Stiftung, die zurzeit nur über begrenzte finanzielle Mittel verfügt. Das bedeute, dass leider nicht alle Anträge angenommen werden können, auch wenn wir gerne mehr Förderung und Unterstützung geben würden.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

  • Das Kuratorium bemüht sich alle Anträge zeitnah zu bearbeiten. Über die Bewilligung von Anträgen entscheidet das Kuratorium in der Regel im Umlaufverfahren.
  • Aus dem Antrag muss eindeutig hervorgehen, dass er einem der Stiftungszwecke entspricht.
  • Die beantragten Fördermittel müssen den finanziellen Möglichkeiten der Stiftung entsprechen.
  • Der Antrag auf Förderung muss rechtzeitig eingehen; Zwischen Antrag und dem Beginn der Förderung sollten mindestens drei bis vier Wochen liegen.
  • Nicht gefördert werden können bereits begonnene bzw. abgeschlossene Vorhaben.
  • Das Stipendium wird unter Umständen auf das BAFöG angerechnet.

Wo kann im Land Bremen gefördert werden?

Nach den Vorgaben von §2 der Satzung ist u.a. Zweck der Stiftung die Förderung der Wissenschaft und Forschung und der Studentenhilfe an der Universität Bremen aber auch den Wissenschaftseinrichtungen im Land Bremen .

Das bedeutet, dass neben der Förderung an der Universität Bremen auch Anträge auf Förderung an anderen Wissenschaftseinrichtungen im Land Bremen willkommen sind.