Spenden und Zustiftungen

Die Mittel, die der Stiftung zur Förderung zur Verfügung stehen, sind zurzeit leider sehr überschaubar, obwohl die Bedarfe groß sind.

Unser Stiftungszweck, einen Beitrag zur Chancengleichheit zu leisten, wird absehbar in den nächsten Jahren nicht obsolet werden. Zustiftungen und Spenden sind deshalb hochwillkommen.

Das zuständige Finanzamt hat die Baumeister-Stiftung für Chancengleichheit am 10. August 2021 als gemeinnützig anerkannt.
Deshalb können Zustiftungen und Spenden steuerlich geltend gemacht werden.

Die Stiftung freut sich über

  • Zustiftungen zum Grundstock der Stiftung
    Dadurch kann der Umfang der Kapitalerträge, der maßgeblich für die Förderung des Stiftungszwecks zur Verfügung steht, langfristig erhöht werden. Aber Zustiftungen gewährleisten auch, dass dauerhaft finanzielle Mittel vorhanden sind um die Stiftungszwecke zu fördern.
  • Spenden für den alsbaldigen Verbrauch für die Erfüllung der Stiftungszwecke.
    Spenden kommen ohne Abzug den Stiftungszwecken zugute. Die geringen Verwaltungskosten der Stiftung werden aus den Kapitalerträgen finanziert.

Für Spenden gibt es zwei Möglichkeiten:

1. Traditionelle Banküberweisung

Empfänger: Baumeister-Stiftung für Chancengleichheit
Bank: V-Bank
IBAN: DE 06 7001 2300 6124 8303 01
BIC/Swift: VBANDEMMXXX

Für die steuerliche Absetzbarkeit einer Spende für die Baumeister-Stiftung für Chancengleichheit genügt bis zu einem Betrag von 300 Euro der Überweisungsträger.

2. Online – Spende über betterplace.org.

Eine Spendenbescheinigung erhalten Sie von betterplace.org im ersten Quartal des Folgejahres.

-in Vorbereitung –